GTC SMS-Versand: Informationen zur rechtlichen Situation
Keine Neukundengewinnung per SMS-Versand:
Ohne das ausdrückliche Einverständnis eines Handy-Besitzers ist die Versendung von Werbebotschaften als SMS rechtlich nicht zulässig. In der juristischen Literatur herrscht weitgehende Einigkeit, dass Gerichtsurteile zu E-Mail und Telefaxwerbung auf SMS-Werbung übertragbar sind. Eine unaufgeforderte Ansprache ist nicht zulässig und kann eine kostenpflichtige Abmahnung zur Folge haben.
Der Einsatz ist erlaubt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Es liegt ein ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Empfängers vor. Oder es liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass ein Bedarf besteht. Dieser Bedarf wird von Rechts wegen grundsätzlich verneint. Ein Bedarf wird vor Gericht nur dann gesehen, wenn z.B. Journalisten unaufgefordert Informationen erhalten. Journalisten sind aus beruflichen Gründen auf Neuigkeiten angewiesen. Hier ist auch Dringlichkeit gegeben, die das Gericht verlangt. Nachrichten sind meist nicht mehr tagesaktuell, wenn sie per Post zum Ziel gelangen.
Tipps zur Einholung von Einverständniserklärungen:
So können Sie die Vorteile des SMS-Versandes auch in der Neukundenansprache nutzen. Gehen Sie mehrstufig vor. Versenden Sie ein Briefmailing, in dem der Empfänger sein Einverständnis für den Erhalt von Informationen per SMS erklären kann. Beachten Sie die folgenden Punkte und Ihr Briefmailing hat den gewünschten Erfolg:
- Der Brief informiert den Empfänger über den SMS-Versand und seine Vorteile. Besonders hingewiesen werden kann auf den Mehrwert, den der Kunde mittels SMS-Information erhält (z.B. schnelle Information über Sonderaktionen).
- Da in den meisten Fällen eine gültige Handynummer des Kunden nicht vorliegt, bietet es sich an, im Brief die aktuelle Mobilfunknummer zu erfragen.
- Der Kunde soll die Möglichkeit haben, sein Einverständnis für den Erhalt von Informationen via SMS zu erklären. Die Einverständniserklärung braucht die Unterschrift des Empfängers.
- Ein beigefügtes Preisausschreiben mit attraktivem Gewinn erhöht die Rückläuferquote.
- Der Empfänger muss die Möglichkeit haben, sein Einverständnis jederzeit zu widerrufen.
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