Rechtliche Situation  Regulatory framework  Situation juridique

GTC Fax-Versand: Informationen zur rechtlichen Situation

Für den Versand von Werbung per Fax oder E-Mail ist in Deutschland gemäß § 7 UWG das Einverständnis des Empfängers notwendig. Zudem muß dem Empfänger die Möglichkeit gegeben werden, sich zu den Basistarifen (also Übermittlung ohne die Anwahl teurer Servicerufnummern) aus dem Verteiler streichen zu lassen. Vor dem Versand ist somit zu prüfen, ob es sich um den Versand von Werbung handelt und wenn ja, inwieweit das Einverständnis des Empfängers vorliegt. Um das Fax als günstiges und topaktuelles Medium zur Werbung zu verwenden, macht es auf jeden Fall Sinn, das Einverständnis möglichst vieler Teilnehmer Ihrer Zielgruppe einzuholen.

Detailinformationen:

Detaillierte Informationen zur rechtlichen Situation der Faxwerbung in Deutschland, Österreich und der Schweiz haben wir in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Stolz, Anwalt mit Schwerpunkt Wettbewerbsrecht, für Sie zum Download zusammengefasst.
"Rechtliche Situation Faxwerbung - Handout zum Download"

Fax-Robinsonlisten:

Empfänger, die generell keine Faxwerbung erhalten möchten, können Ihre Faxnummer kostenlos auf der Fax-Robinsonliste des BITKOM eintragen lassen. Seriöse Fax-Dienstleister gleichen kostenlos mit dieser Liste ab. GTC gleicht bei jedem Versand automatisch mit der Fax-Robinsonliste des BITKOM ab und markiert die betroffenen Faxnummern im Verteiler, so dass eine Nachbearbeitung bequem möglich ist.

 

Alle Angaben ohne Gewähr!

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GTC Fax-Versand - rechtlich

Ihre Faxe werden der Renner - Einverständnis vorausgesetzt

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