Rechtliche Situation  Regulatory framework  Situation juridique

GTC E-Mail-Versand: Informationen zur rechtlichen Situation

Gesetzliche Regelung:

Die Nutzung des E-Mail-Versands als günstiges und topaktuelles Medium zur Werbung hat in Deutschland eine Grundvoraussetzung: Das Einholen von Einverständnissen der Empfänger (s. § 7 UWG). Auch muss der Empfänger stets die Möglichkeit haben, sich ohne besonderen Kostenaufwand gegen den Empfang einer solchen E-Mail auszusprechen (bspw. durch Antwort auf die E-Mail).
 
Vor dem ersten Versand ist somit folgendes zu prüfen:
Handelt es sich bei dem Versand um E-Mail-Werbung?
Wenn ja: Liegt das Einverständnis des Empfängers vor?
Einzige Ausnahme sind bestehende Geschäftsbeziehungen. Die E-Mail-Adressen sollten Sie dabei vom Kunden selbst erhalten haben. Aber auch Ihren Kunden sollten Sie nur E-Mail-Werbung senden, wenn diese erwünscht ist.

E-Mail-Robinsonlisten:

Beim E-Mail-Versand ist ebenfalls das Einholen von Einverständnissen Pflicht. Zusätzlich ist der Abgleich mit der deutschen E-Mail-Robinsonliste sinnvoll. Die Liste enthält E-Mail-Adressen von Verbrauchern, die keine E-Mailings erhalten möchten.
 
Für einen maximalen Erfolg Ihres E-Mail-Versands gleicht GTC mit der Liste bei jeder Aussendung automatisch ab – für Sie kostenlos. Sind Empfänger Ihres Verteilers auf dieser Liste enthalten, so werden E-Mails an diese Adressen nicht zugestellt. Für Ihren Überblick wird dies im Versand-Protokoll entsprechend markiert.

Rechtskonforme Gestaltung:

So sollte Ihr Mailing aussehen:
Der Absender des E-Mailings ist stets erkennbar. Aus der Betreffzeile geht hervor, dass es sich um eine Werbe-Mail handelt. Jede E-Mail erwähnt explizit, dass das Mailing nur an Empfänger mit E-Mail-Erlaubnis geht. Der Versender ermöglicht zudem in jeder E-Mail ein einfaches und effizientes Streichen aus dem Verteiler. Gängig ist hierbei ein integrierter Abmeldelink bzw. das Austragen aus dem Verteiler per Rück-Mail. Das Impressum darf natürlich auch nicht fehlen. Den Gesetzestext finden Sie hier: Telemediengesetz
 
Pflichtangaben für jede geschäftsrelevante externe E-Mail:
Firmenname mit Rechtsform, Geschäftssitz, zuständiges Registergericht und Handelsregisternummer. Bei einer GmbH außerdem alle Geschäftsführer mit Vor- und Nachnamen und falls vorhanden den Aufsichtsratsvorsitzenden. Bei AGs ebenso alle Vorstände mit Vor- und Nachnamen. Den Gesetzestext finden Sie hier: EHUG
 
Alle Angaben ohne Gewähr!

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Rechtliche Situation E-Mail-Versand

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