Rechtliche Situation Belegversand  Regulatory framework dispatch of documents  Situation juridique

GTC Belegversand: Informationen zur rechtlichen Situation

Der Versand von Auftragsbestätigungen, Lieferdokumenten, Mahnungen läßt sich kostengünstig und schnell per Fax oder E-Mail realisieren. Berücksichtigen sollte man allerdings beim elektronischen Versand von Belegen, die ggf. im Rahmen eines Rechtsstreits Verwendung finden sollen, dass diese im Zweifelsfall vor Gericht nicht die volle Beweiskraft haben: ein elektronisch übermitteltes Dokument gilt wohl als Indiz, nicht aber als voller Beweis. (Allerdings liegt auch beim Postversand die Beweislast der Zustellung beim Versender). Um Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, Dokumente, die im Zweifelsfall im Rahmen eines Rechtsstreites Wichtigkeit erlangen können (wie z.B. die letzte Mahnung) per Einschreiben zustellen zu lassen. Für alle anderen Dokumente ist dies allerdings nicht notwendig.
 
Anders als beim Versand von Bestätigungen, Angeboten, Mahnungen u.ä. verhält es sich beim Rechnungsversand: hier ist es für den Vorsteuerabzug des Empfängers wichtig, dass die elektronisch übermittelte Rechnung eine digitale Signatur erhält. Digital signiert werden kann sowohl ein Fax als auch eine E-Mail, und das auch durch einen Dienstleister.
 

Alle Angaben ohne Gewähr!

Belege rechtskonform
zustellen - per Fax
und E-Mail

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