So machen Sie Ihren Newsletter rechtlich wasserdicht
Bestehen Ihre Newsletter vor dem Auge des Gesetzes? Befolgen Sie diese Regeln, denn Vorbeugen vermeidet Ärger. Prüfen Sie Ihre E-Mails und Sie sind auf der sicheren Seite.
Einwilligung einholen:
Versenden Sie E-Mails nur an Empfänger mit vorliegendem Einverständnis. Andernfalls machen Sie sich strafbar. Erlaubte Ausnahmen sind der Newsletter-Versand an Empfänger mit bestehenden Geschäftsbeziehungen, z.B. wenn man die E-Mail-Adresse von einem neuen Kunden erhält, sowie der Versand von Pressemitteilungen an Journalisten.
Hinweispflicht bei Einwilligung einhalten
Die Einwilligung darf nicht versehentlich oder durch Täuschung erfolgt sein, weil sie z.B. in AGB’s o.ä. versteckt ist. Sie muss eine Abbestellmöglichkeit enthalten. Außerdem muss bei der Einwilligung ein Hinweis erfolgen, wie die Daten eingesetzt werden. Bei personenbezogenen Daten bedarf es der Angabe, wofür die Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
Einwilligung überprüfbar machen
Die Einwilligung kann telefonisch, per Fax, per Mail, per Brief/schriftlich oder über das Internet erfolgen. Verwahren Sie sie auf jeden Fall abrufbar. Dazu senden Sie am besten nach der Einwilligung eine E-Mail-Bestätigung an den Empfänger und übernehmen alle notwendigen Daten in Ihre Datenbank. Machen Sie kenntlich, wann und bei welcher Aktion die Einwilligung erfolgte. Dies ist gut, falls sich der Empfänger später nicht mehr an die Einwilligung erinnern kann und Sie den Beweis brauchen.
Pflichtfelder der Einwilligung beschränken
Das einzige erlaubte Pflichtfeld ist die E-Mail-Adresse. Alle anderen Abfrage-Daten müssen freiwillig sein.
Abbestellmöglichkeit geben
Der Empfänger muss den Newsletter jederzeit abbestellen können. Bieten Sie dazu in jeder Mail Gelegenheit.
Absender muss aus Newsletter hervorgehen
Für den Newsletter ist ein komplettes Impressum vorgeschrieben.
Anonymisierte Messung von Klickraten
Klickraten ohne personenbezogene Daten dürfen Sie uneingeschränkt messen. Personenbezogene Klicks mit z.B. den Namen der klickenden Personen dürfen Sie jedoch nur mit dem jeweiligen Einverständnis einsehen. Ohne Einwilligung dürfen Daten nur anonymisiert ausgewertet werden
Wenn Sie diese Punkte beachten, steht Ihrem erfolgreichen E-Mail-Marketing nichts mehr im Wege.
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