Rechtslage

Mit GTC sind Sie beim Versand Ihrer Faxe auf der sicheren Seite:

 

  • Einverständnis ist verpflichtend
  • Abgleich mit der Robinson-Sperrliste und Ihren eigenen Sperrlisten
  • Serverstandort Deutschland - für die Sicherheit Ihrer Daten

Fax-Mailings - gesetzliche Regelung

Für ein Fax-Mailing mit Werbung ist in Deutschland nach § 7 UWG das Einverständnis des Empfängers notwendig. Zudem muss dem Empfänger die Möglichkeit gegeben werden, sich zu den Basistarifen (also Übermittlung ohne die Anwahl kostenpflichtiger Servicerufnummern) aus dem Verteiler zu streichen. Prüfen Sie also vor dem Fax-Versand, ob es sich um Werbung handelt und wenn ja, ob das Einverständnis des Empfängers vorliegt. Um  das Fax-Mailing als günstiges und aufmerksamkreisstarkes Werbemedium zu verwenden, ist es sinnvoll, das Einverständnis vieler Teilnehmer Ihrer Zielgruppe einzuholen.

Fax-Robinsonliste

Empfänger, die keine Faxwerbung erhalten möchten, können Ihre Nummer kostenlos auf der deutschen Fax-Robinsonliste (www.robinsonliste.de) eintragen.

Robinsonliste für Ihr Fax-Mailing
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GTC gleicht bei jedem Versand automatisch mit der Robinsonliste ab - dies garantiert mehr Zufriedenheit bei Ihren Empfängern. Die betroffenen Faxnummern werden im Verteiler markiert, so dass eine Nachbearbeitung bequem möglich ist.

Rechnungsversand

Seit dem Steuervereinfachungsgesetz vom 1. Juli 2011 dürfen Rechnungen per Computerfax von Unternehmen zu Unternehmen versendet werden, die digitale Signatur ist nicht mehr verpflichtend. Die elektronische Rechnung ist einfach zu organisieren und spart Porto, Druckkosten und Postlaufzeit. Abgesehen von der Aufbewahrungsfrist bleiben alle geltenden Gesetze zur Rechnungserstellung bestehen.

Ihre Vorteile

Durch den Rechnungsversand als Computer-Fax
 

  • sparen Sie Porto- und Druckkosten
  • schonen Sie die Umwelt - durchSparen von Papier und Transportweg
  • verkürzen Sie die Postlaufzeiten
  • sorgen Sie so für schnellere Zahlungseingänge
  • sehen Sie genau, wann Ihre Rechnung versendet wurde
     

Anforderungen

Darauf sollten Sie achten:
 

  • Zustimmung: Einverständnis für die elektronische Rechnung muss nicht extra eingeholt werden. Die Aufnahme in AGB's reicht. Die Zahlung einer Rechnung gilt im Nachhinein als Zustimmung.
  • Gleiche Inhaltsvorgaben wie bei gedruckten Rechnungen.
  • Gleiche Aufbewahrungsfrist für Empfänger: 10 Jahre im Format, in dem sie eingegangen sind.
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Alle Angaben ohne Gewähr!
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"Wir schätzen das Newsletter-Tool sehr, weil wir uns verlassen können, dass alles einfach passt"

Christine Fröhler

Communication Consultants GmbH

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"Den E-Mail Versand unserer Newsletters erledigen wir in nur wenigen Minuten - und trotzdem super-professionell. Wir brauchen keine zusätzliche Software und müssen uns nicht langfristig binden. So bleiben wir flexibel. Zudem schätzen wir den Support der aufmerksamen GTC-Mitarbeiter."

Martina Assenmacher

Ingram Micro Pan Europe GmbH

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"Der Kundenservice hat uns super beraten. Jetzt holen wir viel mehr aus unseren Aktionen heraus, können Kampagnenvergleiche machen und erreichen genau, was wir wollen."

Uwe Streb

Festina Uhren GmbH

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"Mit dem Template-Editor erstellte E-Mailings sehen super aus. Außerdem passen sich unsere Mailings jetzt mit Responsive Design immer an die Größe der Empfangsgeräte an. Toll."

Edgar Augel

Stadtmobil carsharing AG

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"Der Service bei GTC lässt keine Wünsche offen. Auch die einfache Bedienung, die Auswertung und die mehrsprachige Menüführung sind top."

Roland M. Rupp

Schweizerischer KMU Verband

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"Eine SMS wird nicht übersehen. Deshalb ist ein SMS-Mailing unsere Wahl, wenn es darauf ankommt. Mit GTC haben wir dazu einen Profi gefunden, mit dem alles super läuft. Und was uns besonders wichtig ist: Alle Daten bleiben in Deutschland."

Christof Korr

CreditPlus Bank AG

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